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Kinderschutzgruppe

Kinderschutzgruppe

Kindesmisshandlung ist nicht allein die isolierte gewaltsame Beeinträchtigung eines Kindes.

Die Misshandlung von Kindern umfasst vielmehr die Gesamtheit der Lebensbedingungen, der Handlungen und Unterlassungen, die dazu führen, dass das Recht der Kinder auf Leben, Erziehung und wirkliche Förderung beschnitten wird.

Das Defizit zwischen ihren Rechten und ihrer tatsächlichen Lebenssituation macht die Gesamtheit der Kindesmisshandlung aus.

Die Arbeit mit dem Thema "Gewalt in der Familie" löst Angst und Unsicherheit bei den betroffenen professionellen Helfer:innen aus. Der Anspruch, die Problematik allein lösen zu müssen, überfordert.

Die Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen Team ist Grundvoraussetzung.

Wir sind eine interdisziplinär besetzte Gruppe, bestehend aus Kinderfachärzt:innen, Gerichtsmediziner:innen, diplomierten Kinderpflegepersonen, Psycholog:innen und Sozialarbeiter:innen. Die KSG wird von einem Facharzt für Pädiatrie geleitet.
Wir setzen uns intensiv mit der Thematik Misshandlung, sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung/Verwahrlosung auseinander.

Unser Ziel

Unser Ziel ist es, bei Auftreten eines Verdachts in Richtung Misshandlung, sexualisierte Gewalt oder Vernachlässigung zusammen mit den behandelnden Ärzt:innen und Pflegepersonen des Departments für Kinder- und Jugendheilkunde Innsbruck ein koordiniertes Vorgehen und in weiterer Folge gemeinsame Lösungsstrategien zu erarbeiten.

Da die Kinder und Jugendlichen meist nur kurze Zeit an der Klinik sind, liegt die Aufgabe des Departments für Kinder- und Jugendheilkunde vor allem in einer guten Weichenstellung.

An erster Stelle steht eine sorgfältige, umfassende Diagnostik. Darauf aufbauend wird mit den Eltern und MitarbeiterInnen der zuständigen Kinder- und Jugendhilfen und anderen außerklinischen Einrichtungen ein Plan für die weitere Betreuung nach ambulantem oder stationärem Aufenthalt entwickelt.

Die Aufgabe der Kinderschutzgruppe endet mit der Übergabe an die Kinder- und Jugendhilfe. Ab diesem Zeitpunkt obliegt das weitere Vorgehen der entsprechenden Kinder- und Jugendhilfe.

Im Rahmen der Kinderklinik arbeiten wir konsiliarisch - d.h. wir stellen unser Wissen in rechtlichen Belangen (z.B. Anzeigepflicht, Jugendwohlfahrtsgesetz etc.), unsere Kontakte zu den Kinder- und Jugendhilfen und anderen Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, unsere Gesprächsführungskompetenz etc. zur Verfügung. 
In Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzt:innen führen wir Gespräche mit den Eltern, organisieren Helferkonferenzen, arbeiten einzeln mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen etc.

Das Team
Das Kinderschutzteam des Departments für Kinder- und Jugendheilkunde setzt sich aus Kinderfachärzt:innen, Gerichtsmediziner:innen, diplomierten Kinderpflegepersonen, Psycholog:innen und Sozialarbeiter:innen zusammen.
Das Team arbeitet im Auftrag der Kollegialen Führung des a.ö. Landeskrankenhauses (Univ.-Kliniken) nach der bestehenden Geschäftsordnung vom 28.3.2012.
Die Kinderschutzgruppe hat lt. Geschäftsordnung den Auftrag Ärzt:innen und Personal der Kinderklinik in Fragen des Kinderschutzes zu beraten.

Gesetzliche Grundlagen der Kinderschutzgruppe
• § 8e KAKuG 2004
• § 54 Ärztegesetz
• § 37 Jugendwohlfahrtsgesetz

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